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Geschrieben von: Jürgen Feye-Hohmann
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Samstag, den 20. Oktober 2007 um 10:15 Uhr |
Die jahrelangen Bemühungen des DEUVET um Ausnahmen von Feinstaub-Fahrverboten für Oldtimer fanden im Bundesrat Gehör.
Dem Antrag Hessens in der heutigen Sitzung des Bundesrates
hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen
wurde statt gegeben.
Oldtimer sind nach der geänderten Plakettenverordnung von Fahrverboten nicht betroffen!
Bereits
seit den ersten Gedanken an eine Plakettenverordnung Anfang 2005, setzt
sich der DEUVET umfassend auf Länder- und Bundesebene für die
besonderen Bedürfnisse der Oldtimerfahrer ein.
Oldtimer können zu einem erheblichen Teil nicht mit Partikelminderungssytemen und Katalysatoren nachgerüstet werden. Zu dem werden sie nicht im Alltagsverkehr eingesetzt, sondern dienen der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes. Auch ist ihre Jahresfahrleistung so gering, dass sie kaum zur Schadstoffbelastung beitragen.
Diese
und viele weitere Argumente haben wir in den letzten zweieinhalb
Jahren immer und immer wieder an die Entscheidungsträger in Politik und
Verwaltung herangetragen. Unterstützt wurde unsere Argumentation
durch vielfältiges statistisches Material, welches wir eigens zu diesem
Zweck erhoben, berechnet und zusammengestellt haben. Hierbei sind neben
umfangreichen Zahlen zur Zulassung von Oldtimern vor allem auch
detailiierte Zahlen zum Oldtimer als Wirtschaftsfaktor hervorzuheben.
Lange
Zeit sah es für eine generelle Ausnahme für Oldtimer schlecht aus. Der
Grund lag nicht darin, dass man sich unserem Anliegen gegenüber
verschloss, sondern vielmehr an den vielen negativen Erfahrungen, die
man mit den zahlreichen Ausnahmen bei der Smog-Verordnung in der
Vergangenheit gemacht hatte.
Ein erster Erfolg gelang dem DEUVET mit der Zusage NRWs grundsätzliche Ausnahmen für Oldtimer im eigenen Bundesland zu machen. Damit bröckelte die Mauer. Im
unmittelbaren Vorfeld der Bundesratssitzung am 21.09.2007 hat der
DEUVET nochmals intensiv mit allen Umwelt- und Verkehrsministerien der
Bundesländer kommuniziert und alle Argumente erneut vorgebracht.
Über zweieinhalb Jahre intensive Arbeit der Interessenvertretung der Oldtimerszene - des DEUVET - haben Früchte getragen. Der Bundesrat ist der Argumentation des DEUVET gefolgt. Die Plakettenverordnung geht nun zurück an die Bundesregierung. Die diese beschlossene Änderung hoffentlich aufgreift.
Dieser Bericht wurde mit freundlicher Genehmigung der DEUVET veröffentlicht.
Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge
Geschäftsstelle Berlin
Wiebestr. 36-37
10553 Berlin
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 27. Oktober 2007 um 16:49 Uhr |