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Home · CLASSIC JOURNAL · Umwelt · AvD kritisiert Ausnahmegenehmigungs-Chaos
AvD kritisiert Ausnahmegenehmigungs-Chaos PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: AvD-Pressedienst   
Mittwoch, den 10. Dezember 2008 um 23:34 Uhr
AvD kritisiert Ausnahmegenehmigungs-Chaos und fordert einheitliche Regelung

umweltzone_1.jpgEin eindeutiges Schild - aber die Ausnahmeregelungen unterscheiden sich stark.

Eine Umfrage des Automobilclubs von Deutschland (AvD) unter allen für die Umweltzonen zuständigen Behörden hat ein großes Chaos ans Licht befördert. Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzonen werden in den einzelnen Städten und Kommunen nach vollkommen unterschiedlichen Kriterien erteilt. Die Gebühren variieren ebenfalls sehr stark: Während in Berlin bis zu 1.000 Euro für eine Ausnahmegenehmigung verlangt werden, beträgt der Höchstsatz für ein Jahr in den meisten anderen Umweltzonen zwischen 100 und 200 Euro.
Der AvD hält die momentane Situation für nicht akzeptabel und appelliert, schnellstmöglich eine bundesweit einheitliche Regelung zu schaffen. Als Zwischenlösung sollten zumindest die Bundesländer für Klarheit sorgen und dem Beispiel Baden-Württembergs folgen. Prinzipiell hält der AvD Umweltzonen nach wie vor für kein geeignetes Mittel, um die Luftqualität zu verbessern. Messergebnisse beweisen, dass sich die Feinstaubbelastung seit Inkrafttreten der Fahrverbote so gut wie nicht verändert hat. Dass der Flickenteppich dennoch wächst, dass ab Januar/Februar 2009 weitere Städte (z.B. Bremen, Düsseldorf, Karlsruhe) Umweltzonen in Verbindung mit irritierenden Vorschriften einrichten, kann der AvD nicht nachvollziehen.

"Chaos-Splitter" / Auszüge aus der AvD-Umfrage:
  • Für Youngtimer gibt es aktuell nur in Frankfurt eine Ausnahmeregelung: Fahrzeuge, die älter als  27 Jahre alt sind und durch ein Gutachten Oldtimer-Status nachweisen können, dürfen in die Metropole einfahren. Seit Oktober 2008, seit Bestehen der Umweltzone in Frankfurt, haben rund 30 Youngtimer-Besitzer diese Ausnahmegenehmigung erhalten.
  • Eine andere auf Youngtimer anwendbare Regelung existiert in Hannover: Dort dürfen private Pkw maximal 500 Kilometer im Jahr (gewerbliche: 2.000 km/Jahr) innerhalb der Umweltzone fahren - dieses müssen sie über ein Fahrtenbuch nachweisen.
  • Köln hat festgelegt, dass ab dem kommenden Jahr Ausnahmegenehmigungen ausschließlich für maximal 12 Jahre alte Fahrzeuge erteilt werden.
  • Oldtimer dürfen zwar bundesweit in die Umweltzonen fahren - aber nur wenn sie ein H-Kennzeichen oder eine rote Nummer besitzen. Das jedoch haben besonders Kleinwagen  mit geringem Hubraum, wie die BMW Isetta oder das Goggomobil, nicht - da der Steuersatz für ein H-Kennzeichen um ein Vielfaches höher ist als der "normale" auf der Hubraumgröße basierende Kfz-Steuersatz. Also werden die kleinen Raritäten vielerorts ausgesperrt. Es ist erneut lediglich das Land Baden-Württemberg, das Ausnahmen zulässt: die Fahrer müssen allerdings Oldtimer-Gutachten mit sich führen, die rund 150 Euro kosten.
  • Die meisten Städte haben die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen für die Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen (beispielsweise Clubtreffen) zu erteilen. Kriterien sind jedoch nicht festgehalten oder Auslegungssache. Der AvD bekam überwiegend die Antwort: „Es wird im Einzelfall entschieden." Das heißt, es kann von der Entscheidung eines einzelnen Mitarbeiters abhängen, ob eine Ausnahmegenehmigung für eine Veranstaltung erteilt wird oder nicht.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. Dezember 2008 um 20:21 Uhr
 

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