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Geschrieben von: AvD-Pressedienst
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Mittwoch, den 10. Dezember 2008 um 23:34 Uhr |
AvD kritisiert Ausnahmegenehmigungs-Chaos und fordert einheitliche Regelung  Ein eindeutiges Schild - aber die Ausnahmeregelungen unterscheiden sich stark.
Eine Umfrage des Automobilclubs von Deutschland (AvD) unter allen für die Umweltzonen zuständigen Behörden hat ein großes Chaos ans Licht befördert. Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzonen werden in den einzelnen Städten und Kommunen nach vollkommen unterschiedlichen Kriterien erteilt. Die Gebühren variieren ebenfalls sehr stark: Während in Berlin bis zu 1.000 Euro für eine Ausnahmegenehmigung verlangt werden, beträgt der Höchstsatz für ein Jahr in den meisten anderen Umweltzonen zwischen 100 und 200 Euro.
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. Dezember 2008 um 20:21 Uhr |
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Geschrieben von: Jürgen Feye-Hohmann
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Montag, den 07. Juli 2008 um 15:30 Uhr |
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Das deutsche Magazin "Oldtimer-Markt" hat einen sehr umfassenden Bericht zur Umweltfreundlichkeit von Oldtimern veröffentlicht. Unsere Classic Cars schneiden dabei, selbst im Vergleich zu modernen Benzin-Spar-Autos, sehr gut ab. Der Grund dafür liegt in dem sehr hohem Energiebedarf, der bei der Herstellung eines Neufahrzeuges anfällt. Bei alten Fahrzeugen muss das nicht mehr berücksichtig werden. Die Emissionen von vor 40 Jahren fügen unserer Umwelt heute keinen Schaden mehr zu. Charles Ware (CHARLES WARE'S MORRIS MINOR CENTRE), Morris Minor Spezialist aus Bath (UK) hat das bereits 1985 erkannt und Umweltfreundlichkeit und Kostenvorteil in einer Werbebroschüre, für die von ihm modifizierten Morris-Fahrzeuge, ausführlich beschrieben. Das deutsche British Classic Cars Magazin berichtete im Heft Nr. 6 / 2003 (*) über einen Vergleich zwischem einem Morris Minor mit einem VW-Lupo. Bis auf die Sicherheitseinrichtungen, die es in den 50ger Jahren noch nicht gab, wurde ein Gleichstand zwischen beiden Fahrzeugen festgestellt. Wäre davon ausgegangen worden, dass der Lupo als Zweit- oder Drittwagen ähnlich selten genutzt würde, wie ein Oldtimer, dann wäre das Ergebnis noch deutlicher geworden. Dann hätte selbst die Drei-Liter-Lupo-Version in der Umweltstatistik schlechter abschneiden können, als ein "alter Stinker"
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 07. Februar 2012 um 11:36 Uhr |
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Geschrieben von: Deuvet
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Samstag, den 05. Januar 2008 um 00:04 Uhr |
Endgültige Zustimmung des Bundesrates
zu Ausnahmen von Feinstaubfahrverboten
Die Oldtimerszene kann aufatmen - der Bundesrat hat nun endgültig den
Ausnahmen für Oldtimern mit H-Kennzeichen und Rotem 07-Kennzeichen zugestimmt.
Bereits am 14.11. diesen Jahres wurde, - vor allem
und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik
und Verwaltung - eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser
Beschluss einen Haken.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 05. Januar 2008 um 00:11 Uhr |
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Geschrieben von: Jürgen Feye-Hohmann
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Donnerstag, den 01. November 2007 um 19:19 Uhr |
Diese ergänzende Information haben wir auf der Internetseite der Deuvet gefunden:
"Die laufende Debatte und die Behinderung im Bundestag durch das
Bundesumweltministerium hatten dann dazu geführt, die
bundeseinheitliche Regelung über einen Bundesratsbeschluss zu
erreichen. Das ist so geschehen. Die Bundesregierung ist dem Votum des
Bundesrates gefolgt.Damit benötigen Oldtimer mit H- und
07-Nummer keine Plakette um in die Umweltzonen fahren zu dürfen.
Unbürokratisch und ohne zusätzliche Kosten - so wie wir uns das
gewünscht haben."
Demnach hat der Bundestag entschieden: "Oldtimer mit
H- und 07-Nummer benötigen keine Plakette" um in die Umweltzonen
fahren zu dürfen. Es wird also auch in Zukunft Oldtimer-Treffen in Frankfurt, Berlin und anderen Großstädten geben. Und es wird daher auch weiter möglich sein, einen Abstecher zum Kuh-Damm, zum Meilenwerk oder zu anderen wichtigen Adressen zu machen. Sehr schön, herzlichen Dank an alle, die sich dafür eingesetzt haben.
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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 11. November 2007 um 17:05 Uhr |
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Geschrieben von: Jürgen Feye-Hohmann
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Samstag, den 20. Oktober 2007 um 10:15 Uhr |
Die jahrelangen Bemühungen des DEUVET um Ausnahmen von Feinstaub-Fahrverboten für Oldtimer fanden im Bundesrat Gehör.
Dem Antrag Hessens in der heutigen Sitzung des Bundesrates
hinsichtlich Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen
wurde statt gegeben.
Oldtimer sind nach der geänderten Plakettenverordnung von Fahrverboten nicht betroffen!
Bereits
seit den ersten Gedanken an eine Plakettenverordnung Anfang 2005, setzt
sich der DEUVET umfassend auf Länder- und Bundesebene für die
besonderen Bedürfnisse der Oldtimerfahrer ein.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 27. Oktober 2007 um 16:49 Uhr |
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Weiterlesen... [Ausnahmen für Oldtimer in Fahrverbotszonen - Bundesrat stimmt zu]
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