| Oldtimer-Themen |
Die Wahl des Kfz-Sachverständigen:
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihnen freigestellt einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl aufzusuchen. Er sollte frei, unabhängig und unparteiisch arbeiten. Neben der Schadensaufnahme, der Beweissicherung und der Kalkulation des "sichtbaren" Schadens spielt auch die richtige Ermittlung der möglichen Wertminderung und die Berücksichtigung des Nutzungsausfalls eine gewichtige Rolle. Sie sind immer bestens bedient, wenn Sie nicht den versicherungseigenen Haussachverständigen (z.B. Dekra tätig für die HUK-COBURG) in Anspruch nehmen. Er ist schließlich bei der oder für die Versicherung tätig. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben, können Sie diesen wegen Befangenheit problemlos ablehnen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es ratsam einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.
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