| Umweltzonen mit H-Kennzeichen befahrbar. |
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| Dienstag, den 09. März 2010 um 19:32 Uhr | |||
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Analyse der Ergebnisse aus dem Parlamentskreis Automobiles Kulturgut
Aktuelle Oldtimer Information des DEUVET. Die durchaus positive Tagung vom 10. Februar 2010 hat die Teilnehmer offensichtlich davon überzeugt, daß das Thema Automobiles Kulturgut im Parlament angekommen ist. Neben den positiven Antworten wie Befreiung der Oldtimer mit H-Kennzeichen von allen zukünftigen Fahrverboten in Bezug auf Abgasimmissionen und der Aussicht auf ein Wechselkennzeichen bleiben jedoch Fragen zu Themen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht auf der Tagesordnung standen. Das Thema Kraftfahrzeugsteuer wurde wohl bewußt nicht diskutiert. Eine Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer und Umlegung auf die Mineralölsteuer hat offenbar zumindest kurzfristig keine Aussicht auf Umsetzung. Da besonders in grenznahen Gebieten durch die erforderliche Anpassung der Mineralölsteuer um 6 Cent je Liter eine Zunahme des sogenannten Tanktourismus ins benachbarte Ausland befürchtet wird. Um die für hubraumschwache Oldtimer zu hohe Steuer von 191,73 € zu ändern, hat der DEUVET in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Mitarbeitern der Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen, daß für diese Fahrzeuge bei Zulassung mit dem H-Kennzeichen weiterhin die bisherige Kraftfahrzeugsteuer gültig ist. Der Antrag auf Verlängerung der Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen wird im Sommer erneut durch die FDP-Bundestagsfraktion gestellt. Das Problem der Nutzung der roten 07-Nummer im Ausland wurde ausführlich diskutiert.* Leider kann die Bundesregierung hierzu keine im Ausland verbindliche Anweisung herausgeben. Der DEUVET wird sich direkt in Brüssel bei seinen Kontaktpersonen um eine Lösung bemühen. NRW setzt sich für Oldtimerfahrer ein - entfallene Landkreise dürfen bleiben Zahlreiche Oldtimerfahrer haben bislang auf die Zuteilung eines H-Kennzeichens verzichtet, um ihre alten, nicht mehr existenten Kreisbuchstaben nicht zu verlieren. Dies betrifft vor allem Oldtimerfahrer mit Fahrzeugen von ca. 1000 - 1400 ccm, für die der Anreiz der Steuerersparnis nicht so hoch war, dass es in der Geldbörse richtig weh getan hätte. Seit Einführung der Umweltzonen haben diese Oldtimerbesitzer jedoch mit einem zusätzlichen Nachteil zu kämpfen. Sie dürfen diese nicht befahren. Daher hat sich der DEUVET in der Vergangenheit in den Bundesländern dafür eingesetzt, dass Oldtimer, denen ein H-Kennzeichen zugeteilt wird Ihre alten, entfallenen Kreisbuchstaben behalten dürfen. Es macht keinen Sinn, dass Oldtimer aus Umweltzonen ausgeschlossen werden, nur weil Ihre Besitzer an Ihren alten Kreis-Kennzeichen festhalten möchten. Hierfür fehlt jeder sachlich gerechtfertigte Grund. Als erstes Bundesland hat nun Nordrhein-Westfalen mit den Oldtimerfahrern ein Einsehen. Oldtimerbesitzer dürfen nach Erlangung des H-Kennzeichens entfallene Kreis-Kennzeichen - versehen mit einem "H" weiterführen. Dies gilt natürlich nur, wenn vor Zuteilung des H-Kennzeichens noch die alten Kreisbuchstaben am Fahrzeug geführt wurden. Auf Nachfrage von DEUVET Vizepräsidentin Ursula Busch begründete das Landesverkehrsministerium NRW seinen Erlass mit dem Umstand, dass allein die Tatsache, dass ein Halter seine alten Kreis-Kennzeichen behalten möchte nicht maßgeblich sein kann für die Frage, ob es sich bei dem jeweiligen Fahrzeug um einen Oldtimer handelt. CI-Info: * sehen Sie dazu bitte auch "GRENZVERKEHR"
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| Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 10. März 2010 um 17:27 Uhr |
CLASSIC Journal
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Die durchaus positive Tagung vom 10. Februar 2010 hat die Teilnehmer offensichtlich davon überzeugt, daß das Thema Automobiles Kulturgut im Parlament angekommen ist. Neben den positiven Antworten wie Befreiung der Oldtimer mit H-Kennzeichen von allen zukünftigen Fahrverboten in Bezug auf Abgasimmissionen und der Aussicht auf ein Wechselkennzeichen bleiben jedoch Fragen zu Themen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht auf der Tagesordnung standen.