| Wechselkennzeichen für Oldtimer, Klassiker und Youngtimer ? |
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| Tuesday, 14 September 2010 21:39 | |||
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There are no translations available. ![]() Das Wechselkennzeichen (WKZ) ist in aller Munde und es gibt Befürworter und Gegner. Das Bundesverkehrsministerium plant die Einführung im Laufe des Jahres 2011, hat aber im eigenen Haus mit Finanzminister Wolfgang Schäuble noch eine Hürde zu überwinden. Denn dieser befürchtet offenbar, dass das Steueraufkommen massiv sinken wird, wenn von bis zu drei möglichen Fahrzeugen, nur noch eines versteuert werden soll. Seit dem 1. Juli 2009 fließen die Einnahmen der Kfz-Steuer an den Bund und nicht mehr an die Länder, hier geht es um immerhin rund 9 Milliarden Euro. Experten und Insider gehen davon aus, dass das Bundesfinanzministerium auf die volle Kfz-Steuer für jedes einzelne Fahrzeug bestehen wird, nur wo ist dann der Anreiz? Auch die Versicherungsbranche tut sich momentan noch schwer mit dem Wechselkennzeichen, hat man doch die Einnahmetücher im Trockenen und muss keine Pauschalangebote machen. Zu den Befürwortern zählt natürlich die Industrie, aber auch eine große Bereitschaft quer durch alle Parteien, dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums zu folgen. Das Institut für Automobilwirtschaft (IFA) rechnet mit über 90.000 verkauften neuen Fahrzeugen, die der Staatskasse Mehrwertsteuereinnahmen von rund 369 Millionen € bringen würden, weitere 205 Millionen Steuereinnahmen kämen durch Gebrauchtwagenkäufe dazu. Zusätzliche Fahrzeugkäufe würden auch die Konjunktur weiter ankurbeln und Arbeitsplätze sichern. Fakt ist zurzeit, dass das Wechselkennzeichen zweiteilig sein wird. Schaut man von vorne auf das Nummernschild, ist rechter Hand ein kleines Blechschild fest angebracht, das für das jeweilige Fahrzeug die Kennziffern 1, 2 oder 3 trägt, am Heck wird zusätzlich die HU-Plakette aufgeklebt. Die eigentlichen Kennzeichen können somit relativ leicht am Fahrzeug gewechselt werden. Von den bis zu drei möglichen zugelassenen Kfz. darf natürlich immer nur eines auf der Straße gefahren werden. Nicht benutze Fahrzeuge müssen auf Privatgrund stehen und dürfen nicht auf öffentlichen Straßen geparkt werden. Nach dem jetzigen Stand der Dinge können auch Fahrzeugkategorien beim WKZ nicht gemischt werden. Das heißt die Kombination von Auto, Motorrad oder LKW ist nicht zulässig. Gerade das wäre aber eine interessante Alternative. Welche Chancen eröffnen sich damit für die Oldie- und Klassikerszene? Laut unseren eigenen Informationen ist auch die Möglichkeit geplant, das H-Kennnzeichen auf dem zweiteiligen WKZ mit einzubeziehen. Dann könnte über der Kennziffer 1,2 oder 3 ein H stehen. Davon ausgehend, dass Oldies nur eine sehr geringe jährliche Kilometernutzung haben, ist es eine Alternative für den Personenkreis mit nur einem Klassiker. Wünschenswert und interessant wird es, wenn H-Kennzeichen als WKZ beantragt werden können, ohne eventuelle Einschränkungen der bisherigen Mobilität. Allerdings müsste sich hierbei auch die Versicherungswirtschaft bewegen und günstige Rahmenverträge z.B. für drei Fahrzeuge anbieten. Denn wenn weiterhin für jedes einzelne Fzg. der Steuersatz des H-Kennzeichens bezahlt werden soll und auch die Versicherung sich nicht wesentlich ändert, dann kann man die entsprechenden Fahrzeuge auch wie bisher bewegen. Es könnte aber eine Alternative für Klassiker sein, die das H-Kennzeichen aus Altersgründen noch nicht bekommen, bzw. die Anforderungen zum Erhalt des H-Kennzeichens nicht erfüllen können. Nach jetzigem Kenntnisstand soll beim WKZ die KFZ-Steuer ganzjährig entrichtet werden. Nur wenn der Steuersatz beim WKZ pauschaliert wird, in welcher Form auch immer, ist es eine wirkliche Alternative. In wieweit Halter von dem mit Einschränkungen verbundenen 07-Kennzeichen darauf zurückgreifen werden ist fraglich. Denn diese müssten ein HKennzeichen beantragen und alle zwei Jahre die HU durchlaufen. Der Schutz und die Ausnahmeregelungen für H & 07-Kennzeichen müssen auf alle Fälle erhalten bleiben. Im Gegensatz zu den Aussagen des IFA wird sich das WKZ nach Einschätzung des DEUVET zum jetzigen Zeitpunkt nur unwesentlich auf die Old- & Youngtimer Branche auswirken, denn es werden nicht mehr Klassiker deswegen zusätzlich restauriert oder gewartet werden. Man darf nicht vergessen, das die Jahresfahrleistung für historische Fahrzeuge in Deutschland knapp unter 2000 Kilometer pro Fahrzeug liegen, ein WKZ in der vorliegenden Form würde diesbezüglich keine Änderung zur Folge haben. Maik Hirschfeld / DEUVET Präsident
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